Staatsstreich
von riemsche

 

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bei einem Einsatz wegen akutem Verdacht
von häuslicher Gewalt stürmten bei uns Cobra
Polizisten kurz nach Mitternacht in einer un-
übersichtlichen Wohnanlage zwei falsche
Wohnungen den einschreitenden Beamten
sei nicht vorzuwerfen im falschen Stockwerk
eingegriffen zu haben weil die telefonische
Anzeigerin von der obersten Etage gesprochen
und damit irrtümlich das falsche Stockwerk
angegeben habe traumatisierte Kläger fordern
nebst zwanzigtausend Euro die Feststellung
der Haftung für allfällige künftige Spätschäden
gingen schlussendlich erfolgreich in Berufung

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