tapeziert Hintertür
von riemsche

 

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Warum soll man diese schönen Dinge nicht
nutzen wenn sie in der Verfassung stehen
lautete die adressiert Anspielung _mit
mehr als 50prozentiger Wahrscheinlichkeit
will Walter Rosenkranz die Bundesregierung
entlassen wenn er in die Hofburg einzieht
Das kann unser Bundespräsident übrigens
jederzeit wenn er es für richtig hält
besagt Kandidat denkt aber bereits weiter
kann sich in dem Zusammenhang vorstellen
auch gleich den Nationalrat aufzulösen
Darf er das überhaupt_ grundsätzlich ja
allerdings nur auf entsprechenden Vorschlag
der Bundesregierung sonst ist das unmöglich
Theoretisch könnte unser Präsident aber
eine ihm genehme Regierung ernennen
die ihm die Entlassung des Nationalrates
vorschlägt _soweit die legale Alternative
Abgeordnete können dagegen nichts
unternehmen denn für ein Misstrauensvotum
gegen die Regierung _wie es das Parlament
gegenüber Sebastian Kurz & Co. exekutierte
wäre es dann nämlich bereits zu spät
die Entlassung des Nationalrats durch
den Bundespräsidenten bereits geschehen
es müsste also neu gewählt werden
Hält man die richtige Reihenfolge ein
kann ein Staatsoberhaupt à la Rosenkranz
also das gesamte Parlament entlassen
und eine Verfassungsklage gegen einen
amtierenden Bundespräsidenten ist nur
dann möglich falls dieser die Verfassung
verletzte was in diesem Fall wohl nicht
gegeben ist zudem_ welchen Grund
soll es geben ein funktionierendes
Parlament ohne Not aufzulösen
und wird s wenn doch ein guter sein

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