"Wohin nur mit der Kaffeemaschine? (3)" von stella ewa (stellysee)

"Wohin nur mit der Kaffeemaschine? (3)" von stella ewa (stellysee)

Als Brauerfreunt im Homeoffice startete und irgendwie noch keinen richtigen Arbeitsrhythmus für sich gefunden hatte, türmte sich bei ihm die Bügelwäsche in der gesamten Wohnung. Und der Abwasch in der Küche. Doch dafür hat er inzwischen klare Verhältnisse geschaffen. Er ordnet zunächst alles für sich gedanklich an den Ort, an den es gehört. Danach werden die Dinge farblich sortiert, die Wäsche gebügelt und umgehend in die Schränke eingeräumt. Seitdem er dieses System für sich entdeckt hat, sieht die Wohnung nicht nur aufgeräumt aus - er fühlt sich auch so: richtig aufgeräumt. Sein Innenleben ist harmonisch fengschuid. Er mixt einfach nichts mehr miteinander. „Der Laptop gehört nicht in die Küche und die Bügelwäsche nicht ins Büro“, sagt Brauerfreunt - stolz auf diese hausmännische Erkenntnis.
„Der Schlendrian ist over, das habe ich sogar ohne die Hilfe weiblichen Zutuns schnell begriffen“, so der Homeworker weiter. Kopfzerbrechen bereitete ihm anfangs nur die Kaffeemaschine, besser gesagt deren Standort. „Doch mein Anwalt hat nicht gepennt“ und hat Brauerfreunt dazu geraten, unbedingt mit seiner Firma eine Unfallversicherung für den Weg in die Küche und aufs Klo auszuhandeln. Den Tipp hat er sich nicht zweimal geben lassen. Fest steht nämlich, dass der Homeworker grundsätzlich nur im Büroraum zuhause versichert ist. „Kommt es also zu einem Arbeitsunfall im Homeoffice außerhalb dieses Zimmers, Dreckmist - er sollte auf jeden Fall im Büro passieren, rät Detlef Brauerfreunt allen, die keine Unfallversicherung für diese Fälle haben. „Seitdem ich mir den Zeigefinger beim Schuhebinden angeknackst habe, ziehe ich die Treter natürlich auch nur noch im Büro an“, lacht er amüsiert. Doch Dank seines Anwalts hat die Kaffeemaschine einen festen Platz in seiner Küche.
Jeden seiner Schritte in diese zwei Räume - und das sind immerhin 20 in die Küche und 15 Schritte aufs Klo - hat er exakt vermessen müssen. Ein netter Versicherungsmann habe ihn zuhause besucht - ihm freundlich die Hand gereicht, um anschließend die Zahl seiner Schritte und seine Schrittlänge mit einem digitalen Metometer notwendig und hinreichend mit einer mathematischen ersten und zweiten Ableitung ganz genau zu verifizieren. Es müssen nämlich in jedem Fall seine eigenen Schritte mit einer Länge von 63,4 Zentimeter sein. Bei einem Hühnen von zwei Metern und einer Länge von 102 Zentimetern muss es also folglich zu ganz anderen Ergebnissen kommen.
Diese Versicherungsmakler lassen sich da überhaupt nichts vormachen. Einen Schritt zurück, weil man mal schnell noch die vergessene Kaffeetasse auf dem Tisch mitnehmen will, „nö das geht doch nicht. Diese Leute schenken dir keinen Schritt mehr als nötig.“ Als dieser Totengräber wieder weg war, hat er erstmal jämmerlich geheult, sagt Brauerfreunt, um anschließend in einen lauten Lachkrampf auszubrechen. „Und ich habe mich mit meinem Chef am gleichen Abend noch ziemlich cool besoffen und den Vertrag des Maklers mit Tinte unterzeichnet.“

zurück zur Startseite